Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

   Buchungsvertrag

  • Konkrete Buchungen von Stadtführungen müssen per E-Mail erfolgen. Die Buchung ist als verbindliche Willenserklärung des Kunden zu verstehen.

  • Der Vertrag kommt zustande, wenn die Buchung des Kunden per E-Mail bestätigt wird                           ("Auftragsbestätigung / Rechnung").

  • Mit der Buchungsbestätigung durch den Gästeführer an den Auftraggeber erklärt sich jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer der Führung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. 

  • Sämtliche Änderungen einer verbindlichen Buchung werden ebenfalls ausschließlich per E-Mail erfasst.

   Zahlungsmodalitäten

  • Die konkreten Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung / Rechnung.

          (1) Der Gesamtpreis ist bis spätestens drei (3) Tage vor Durchführungsdatum der gebuchten Führung zu                       zahlen.

          (2) Vertragsabschlüsse innerhalb von drei (3) Tagen vor Durchführungsdatum verpflichten zur sofortigen                       Zahlung des Gesamtpreises.

   Leistungs- und Preisänderungen

  • Änderungen oder Abweichungen vom vereinbarten Inhalt der Buchung sind zulässig, sofern die Änderungen oder Abweichungen für den Kunden zumutbar sind. Zumutbar sind Änderungen oder Abweichungen insbesondere, wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Tour nicht maßgeblich beeinträchtigen oder wenn es sich um äußere, nicht vom Gästeführer zu vertretende Umstände, z.B. Straßensperrungen, Schließung von Museen, Gebäuden oder Einrichtungen, kurzfristige Erkrankung des Gästeführers, etc. handelt. Der Gästeführer ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Gästeführer dem Kunden auch eine kostenlose Umbuchung anbieten. Sind die Änderungen oder Abweichungen für den Kunden nicht zumutbar, steht dem Kunden das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.

  • Bei verspätetem Erscheinen der Gruppe besteht kein Anspruch auf eine Verlängerung der Stadtführung oder eine Minderung des Preises. Eine Verlängerung der Stadtführung steht im Ermessen des Gästeführers.                            Die Wartezeit der Gästeführer beträgt maximal 30 Minuten. Bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten gilt die Gruppe grundsätzlich als nicht erschienen - in diesem Fall hat der Kunde den vereinbarten Preis ohne Abzug zu zahlen.

   Stornierung und Nichterscheinen

  • Der Kunde kann die Buchung schriftlich per E-Mail bis 3 (drei) Tage vor dem Buchungstermin kostenlos stornieren. Danach wird dem Kunden eine Stornogebühr von 100% der Kosten berechnet – in diesem Fall hat der Kunde den vereinbarten Preis ohne Abzug zu zahlen. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang der per E-Mail an die in der Auftragsbestätigung genannten E-Mail gesandte Stornierungserklärung.

  • Der vereinbarte Preis ist auch dann ohne Abzug zu zahlen, wenn ein Kunde bzw. eine Gruppe zu einer gebuchten Führung nicht erscheint.

   Rechtswahl und Gerichtsstand

  • Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Gästeführer und dem Kunden Göttingen.

   

    Stand: 10/2022